Lenkungsausschuss am 11.01.2022
In der ersten Sitzung des neuen Jahres hat der Lenkungsausschuss zur Planung und Neubau unseres Hallenbades die zwischenzeitlich erfolgten Maßnahmen zur Kenntnis genommen und die nächsten Schritte festgelegt.
1. Sachstand
Der Projektleiter Neubau, Herr Stein von der Gemeindeverwaltung, berichtete über die zwischenzeitlich erfolgten Schritte in der Projektphase 1 (= Vorbereitungsphase).
Nachdem grundlegende Fragen, wie Bedarf, Raumprogramm, Standort, Kostenrahmen, Finanzierung und Folgekosten, Förderungen und Zuschüsse bearbeitet wurden, sowie in den Haushaltsbeschlüssen die notwendigen Finanzmittel eingeplant wurden, stehen nun in den nächsten Wochen die Präzisierung der Bedarfsplanung, Energiekonzept und vor allen die Untersuchung der vergabetechnischen Möglichkeiten mit Berücksichtigung einer GU-Variante an.
Danach folgen das Einholen weiterer notwendiger Beschlüsse, die Abstimmung mit Finanzaufsicht (Genehmigung Kreis). Schließlich soll dann der Umsetzungsbeschluss durch die GVT eingeholt werden.
2. Planung Neubau
Die bisherigen Planungen und Untersuchungen erfolgten auf der Grundlage des GVT Beschlusses vom 27.09.2021, in dem sowohl der in einer grundlegenden Studie abgeschätzte Finanzbedarf als auch eine Konfiguration festgelegt sind.
Wichtig ist: Sowohl der Finanzbedarf als auch die zu realisierende Konfiguration sind nicht (!) abschließend festgelegt!
Vor allem der bisher angedachte Finanzbedarf ist nicht mehr als eine grobe Schätzung, denn es sind weder ein einem Auftrag zugrunde zu legendes Pflichten-/Lastenheft erstellt, noch hat ein Anbieter ein darauf basierendes Angebot abgegeben.
Der Projektleiter und weitere Personen haben zwischenzeitlich Referenzprojekte angesehen und deren Realisierung und den dort entstandenen Finanzbedarf begutachtet. Hierbei wurden zwei Bäder in Augenschein genommen:
+ das Bürgerbad in Münster-Handorf und
+ das Kreishallenbad in Weilburg.
Beide Bäder sind von Umfang, Ausstattung und Finanzen her mit unserem Projekt vergleichbar. Das Bad in Münster-Handorf wurde im Dezember 2021 durch eine Parlamentarierdelegation in Augenschein genommen. Die Realisierungsunterlagen wurden uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt. Das Bad in Weilburg wurde uns durch das mit dem Projekt beauftragte Architekturbüro präsentiert.
Beide Bäder sind für uns eine mögliche Alternative, sowohl vom Aufbau her als auch bei den Kosten.
Der Lenkungsausschuss hat sich beide angesehen und will sie als Referenz zu unseren weiteren Schritten nutzen.
Der Antrag SWIM liegt bei der Landesregierung vor. Er ist auf Platz 1 im LDK gesetzt, sodass wir uns gute Chancen ausrechnen können.
Das Programm der Bundesförderung ist für 2022 noch nicht geöffnet; das ist wohl der neuen Regierung geschuldet, die sich gerade einarbeitet.
3. Weitere Schritte
+ weitere Betrachtung Umsetzungsbeispiele (u.a. Münster-Handorf)
+ Aufgaben/Part Projektsteuerer und Info zu den Alternativen General-
unternehmer/Generalübernehmer (GU/GÜ)
+ Berücksichtigung von Folgekosten in der Planungsphase,
+ Berücksichtigung von städtebaulichen Gesichtspunkten
+ Verknüpfung mit Bestand (Sporthalle)
+ Klärung der Frage: Wie kann der weitere Projektablauf aussehen?
(Leistungsverzeichnis, Vergabeverfahren, Verknüpfung Thema Energie)
Anregung hier: die THM mit einzubeziehen.
Sowohl die Projektleitung als auch die Repräsentanten der pol. Gremien und die Verwaltung arbeiten diese Fragen ab, damit ab der Zuweisung der Förderung SWIM (= Voraussetzung für den offiziellen Einstieg) losgelegt werden kann.
Ziel ist es, bis Ende 2022 ein vergabereifes Dokument zum Bau zu haben, um im kommenden Jahr in den Bau einsteigen zu können.
Der Vorstand des TrV wird jeweils berichten.
1. Abstimmung der Aktivitäten der TPG
Unter dem Dach des Lenkungsausschusses sind vier Teilprojektgruppen (TPG) eingerichtet. Alle TPG haben ihre Aufgaben bereits umfassend und mit teilweise hoher Detailtiefe bearbeitet und sich dazu in zahlreichen Sitzungen getroffen. Lt. Herrn Stein ist diese engagierte und zielführende Arbeit für den Fortgang des Projektes essentiell und wäre so von der Verwatlung alleine keinesfalls leistbar gewesen.
Mit Ausnahme der TPG 3 (Energie) sind alle anderen TPG nun vom Input der Machbarkeitsstudie abhängig, um weiter zu kommen.
Die TPG 1 hat sich umfassend mit Finanzierungsmodellen und den möglichen Förderungen befasst und in diesem Zusammenhang auch die mit den jeweiligen Lösungen verknüpften steuerlichen Fragen, den Einfluss der Kommunalaufsicht etc. betrachtet.
Die TPG 2 hat nach umfangreichen Abfragen aller potenziellen Nutzer zwei Konfigurationen definiert (davon eine mit zwei Varianten = also insgesamt 3) und der Fa. Balnea Schwimmbadtechnik zur Verfügung gestellt. Dazu wurde am Standort eine Fläche definiert, die beplant werden soll. In diesem Zusammenhang wurde ausgeführt, dass die beiden Gebäude nicht zusammenhängen sollen, um zu verhindern, dass das neue Bad von in der Zukunft liegenden Sanierungen der Sporthalle tangiert wird. Man strebt aber ein gemeinsames Foyer an. Hinzu kommt eine moderne, elektronische Zugangsregelung.
Als weitere Bedingung ist der Erhalt der Liegewiese gefordert.
Die Aktivitäten der TPG 3 laufen weiter. Hier wurde noch einmal herausgearbeitet, welche Lösungen angestrebt werden (Pellets, solare Stützung, ein Gaskessel für Spitzenlast, ….).
Die TPG 4 hat den Trägerverein mehrfach gesprochen und die möglichen Betreibermodelle ausgelotet. Zur Zeit geht man davon aus, dass die Kommune (hier gibt es mehrere Ansätze….) die Bauträgerschaft übernimmt. Man geht davon aus, dass der Trägerverin den Betrieb übernimmt, so, wie bisher. Dazu hat man sich bereits Gedanken hinsichtlich einer vertraglichen Gestaltung gemacht.
Zusätzliche Info Herr Stein:
• Hinsichtlich der Förderung (SWIM) ist es zur Terminwahrung ausreichend, wenn nur der Antrag zeitgerecht vorgelegt wird. Der Termin 30.09. ist der kritische Meilenstein. Alle weiteren Termine sind nicht zeitkritisch (siehe Informationen des Leitungs-Ausschuss nachfolgend).
• Damit Anträge gestellt werden können, sind ein Beschluss der GVT zum Bau, die Einplanung der benötigten Finanzmittel und die Berechnung der Folgekosten Voraussetzung
2. Sitzung Lenkungsausschuss im Anschluss
Folgender Terminplan wurde beschlossen:
• 20.08.2021: Büro legt die Machbarkeitsstudie vor.
• Sofort daran anschließend Bewertung durch die Firmen ComPro und LS Geotechnik (LCC und Bodenproben). Der Bügermeister wird mit den Firmen telefonieren, um sie auf die neue Lage einzustellen und um dennoch eine zeitgerechte Zuarbeit zu erreichen.
• Im Anschluss daran Auswertung und Vorbereitung der anstehenden Entscheidung der Gremien.
• 20.09.2021: Befassung der Ausschüsse; dazu ist eine gemeinsame Sitzung von HuF, BuV geplant.
• 27.09.2021: Beschussfassung der GVT
• 28.09.2021: Vorlage der Unterlagen beim Kreis durch die Verwaltung
Weitere Themen:
Der Trägerverein hat zugesagt, sich mit 500T€ an den Baukosten zu beteiligen. Hier ist noch die Art und Weise der Beteiligung zu klären, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Angedacht ist, dass der Verein z.B. ein Gewerk übernimmt (Beispiele: Außenanlagen, Zugangsanlage). Hier ist der Trägerverein flexibel und erwartet von der Verwaltung ein mit den Aufsichts- und Finanzbehörden abgestimmtes Vorgehen.
Das Thema interkommunale Zusammenarbeit wird noch einmal angegangen, um die umliegenden Gemeinden – auch finanziell – mit einzubinden. Details sind noch festzulegen