{slider Warum muss man "Nein" ankreuzen?} Die Frage auf dem Stimmzettel lautet: „Befürworten Sie es, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 zum Bau eines neuen Hallenbades in Hüttenberg aufgehoben wird?“
Die Frage besagt, dass man zustimmen soll, dass das Bad nicht gebaut werden soll.
Wer also mit „Ja“ stimmt, will den Beschluss der Gemeindevertretung aufheben, der ja den Neubau eines Bades vorsieht. Also muss mit „Nein“ gestimmt werden, wenn der Beschluss zum Neubau eines Bades in Hüttenberg Bestand haben soll. {slider Wie läuft der Bürgerentscheid ab?} Der Wahlvorgang zum Bürgerentscheid läuft wie eine normale Wahl (Bundestag, Europawahl, Kommunalwahl) ab. Jeder wahlberechtigte Bürger kann am Wahltag seine Stimme in dem für ihn vorgesehenen Wahllokal abgeben.
Wegen Corona gibt es dieses Mal keine Orte mit mehreren Wahllokalen (wie sonst in Hüttenberg und Rechtenbach üblich), sondern jeder Wahlbezirk hat einen eigenen Ort, an dem die Stimme abgegeben werden kann. Briefwahl ist möglich, das Verfahren ist wie sonst auch (Antrag stellen, Unterlagen anfordern, wählen, an Briefwahllokal senden). Dafür hat die Verwaltung zwei Briefwahllokale, die sich in Rechtenbach befinden.
Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits an alle Haushalte verteilt worden. Mitglieder des Trägervereins oder Interessierte, die nicht in Hüttenberg gemeldet sind, können nicht mitstimmen.

Auf dem Wahlzettel steht die oben genannte Frage, die mit „Nein“ beantwortet werden muss, wenn man ein neues Bad will.
Eine Mehrheit der Wahlberechtigten muss mit „Nein“ stimmen, wenn das Bad gebaut werden soll.
Wenn die Quote der an der Abstimmung teilnehmenden Wahlberechtigten unter 25 Prozent bleibt dann gilt das Begehren als abgewiesen und es bleibt bei dem Beschluss, das neue Hallenbad zu bauen.

{slider Warum muss das Bad gebaut werden?} Das Hallenbad ist seit mehr als 50 Jahren fester Bestandteil der Infrastruktur im Kernort Hüttenberg. Es hat daher eine hohe Bedeutung für den Ort:
Fast alle Kinder zweier Generationen in Hüttenberg und der näheren Umgebung (auch aus dem Kreis Gießen) haben hier das Schwimmen gelernt. Der Bedarf war und ist riesig. Der Trägerverein des Hüttenberger Hallenbades, die DLRG sowie ein privates Unternehmen haben parallel Schwimmkurse durchgeführt und dennoch gab es eine Warteliste.

Im Hallenbad wurde das Schulschwimmen für alle Schulen des Ortes und darüber hinaus für benachbarte Kommunen (u. a. Dutenhofen, Münchholzhausen) durchgeführt. Im Laufe eines Jahres sind im Schnitt ca. 7.000 Schulkinder im Hallenbad unterrichtet worden; teilweise auch Inklusionsklassen (wegen des warmen Wassers in Hüttenberg). Die Kinder können nach der Schließung des alten Hallenbades in Hüttenberg nur noch sehr unzureichend unterrichtet werden, da es in den Nachbarorten kaum noch freie Kapazitäten gibt. Der Lahn-Dill-Kreis als verantwortlicher Schulträger kommt nach Auffassung des Trägervereins seiner entsprechenden Pflicht auch nur unzureichend nach. An einem Neubau will sich der Kreis keinesfalls beteiligen.

Für die Senioren*innen (es gibt in Hüttenberg auch ein Seniorenzentrum) ist das Hallenbad die Gelegenheit, in der Nähe der Wohnung, sich altersgemäß sportlich zu betätigen. Diese Vorsorge, die von den örtlichen Ärzten sehr geschätzt wird, verhindert unnötige gesundheitliche Probleme.
Daneben ist das Bad über viele Jahre auch ein gesellschaftlicher „Hotspot“ für die Senioren*innen gewesen. Denn so haben sich die Teilnehmer*innen von zahlreichen Gymnastik- und Fitnesskursen nach dem Schwimmen gerne im Kiosk von Jutta Volk zum Plausch getroffen.

Die Bademeister und zahlreiche Ehrenamtliche (vom Trägerverein, der DLRG, vom TVH und private) haben zahlreiche Kurse verschiedenster Ausrichtung und für alle Ansprüche angeboten. Diese Kurse wurden sehr stark nachgefragt. Das Bad war stets ausgelastet. Diese Kurse sind nun ersatzlos gestrichen worden, weil andere Bäder nur begrenzte Kapazitäten haben oder gar keine – zum Beispiel das Europabad in Wetzlar.

Das inzwischen geschlossene Bad bot den Berufstätigen in Hüttenberg die Möglichkeit, in der Frühe vor der Arbeit ein paar Runden zu schwimmen (2 x pro Woche). Dieses fällt nun weg.

Die Schließung des Bades bringt die örtliche DLRG in Existenznot. Die DLRG ist in Deutschland die Organisation, die für die Sicherheit an den Stränden der Nord- und Ostsee und an den vielen Badeseen verantwortlich ist (wie z.B. auch die DLRG Hüttenberg). Diese ehrenamtliche Leistung ist gefährdet, wenn die DLRG mangels Hallenbad nicht mehr ausbilden kann. Das kann dazu führen, dass die DLRG in Hüttenberg zukünftig nicht mehr existiert.

All diese Aspekte müssen berücksichtigt werden. Nicht nur die - unbestreitbare – finanzielle Belastung für die Gemeinde. Die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgebrachten sozialen Aspekte manifestieren sich genau da. Der Denkansatz dieser Initiatoren, dass ein neues Bad deshalb insbesondere sozial Schwache belaste, ist vorgeschoben und zynisch. Die sozial Schwachen sind genau diejenigen, die das Bad brauchen. Da stellt sich eher die Frage, wo die Solidarität der Wohlhabenden mit den sozial Schwachen bleibt?

{slider Kann die Gemeinde Hüttenberg sich das leisten?} Für Hüttenberg wäre der Neubau ein finanzieller Kraftakt. Ohne Frage. Aber, wie schon die SPD – Fraktion vor Jahren moniert hat: Jetzt muss Hüttenberg investieren. Niedrige Zinsen und lange Laufzeiten lassen auch größere Investitionen erschwinglich werden. Es braucht halt endlich ein ganzheitliches Konzept, wie man die in die Jahre gekommene Infrastruktur auf Vordermann bringen will – statt weiter die Errungenschaften der vergangenen Jahrzehnte einfach abzuräumen.
Und wenn Hüttenberg eine „lebens- und liebenswerte Gemeinde“ bleiben will, wie es die Verwaltung schreibt, dann müssen wir auch etwas dafür tun. Es reicht keinesfalls, nur wohlfeile Formulierungen auf der Homepage der Gemeinde zu präsentieren.

Nicht nur das Hallenbad, sondern auch andere größere Vorhaben stehen auf der Tagesordnung in Hüttenberg. Anbei ein Link zu einem Post von Herbert Ohly, der das Problem treffend zusammengefasst hat.
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Eine übersichtliche Aufstellung der Finanzierungsoptionen findet sich auf der Webseite des Ortsverbands der Grünen in Hüttenberg.


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Fazit: Wir können uns ein neues Hallenbad leisten – so sehen das alle im Kommunalparlament vertretenen Parteien außer der FWG. Wir müssen uns das leisten für unseren Ort, für die Menschen hier und unsere Zukunft. Ehrenamtliche Strukturen helfen bei der Begrenzung der Kosten. Insbesondere der Trägerverein wird – wie bisher auch – seinen Teil beisteuern.

Weiter fordern wir vom Bürgermeister, dass er den Mehrheitswillen umsetzt und sich nicht hinter einem Bürgerbegehren verschanzt, das ausschließlich auf die Kosten abhebt und die gesellschaftlichen Fragen außer Acht lässt. Förderung kann nur der erwarten, der Förderungen beantragt und der auch selbst bereit ist, sich anzustrengen.

{slider Muss befürchtet werden, dass die Grundsteuer drastisch ansteigt?} Vorab muss zur Ehrenrettung der Gemeindeverwaltung gesagt werden, dass das Problem mit der Finanzierung großer Vorhaben (zumeist Infrastruktur) neben den geringen Einnahmen aus der Gewerbesteuer vor allem aus einer chronischen Unterfinanzierung der Kinderbetreuungskosten herrührt. Hier kommt das Land Hessen seinen Verpflichtungen nur unzureichend nach. Der Zuschussbedarf für die Kindergärten droht alle anderen notwendigen Investitionen zu verdrängen.
Aber: Das Problem haben alle Gemeinden. Und verschuldet ist nicht nur Hüttenberg.

Der Neubau wird eine Grundsteuererhöhung nach sich ziehen, denn das ist, neben der – in Hüttenberg sehr unterdurchschnittlichen – Gewerbesteuereinnahme, die einzige Stellschraube, um Einnahmen zu erzielen.

Wie hoch diese Erhöhung tatsächlich ausfallen wird, ist erst klar, wenn es ein belastbares Angebot für einen Bau, eine valide Kostenschätzung und auch klare Auskunft über die Fördermöglichkeiten gibt.

Das sieht auch die parlamentarische Mehrheit in der Gemeindevertretung für den Neubau eines Hallenbades so. Daher ist im Beschluss vom 18. Dezember 2019 auch verankert, dass über den Neubau erst dann abschließend befunden wird, wenn alle Daten feststehen. Erst dann wird entschieden werden, ob sich Hüttenberg ein neues Hallenbad leisten will – nicht vorher.

Diesen Umstand verschweigen die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Alle ihre Aussagen beruhen auf Annahmen, die niemand geprüft hat. Weder gibt es eine valide Kostenschätzung, noch gar ein Angebot und auch keine Zusage für Förderung – denn das setzt einen Beschluss und erste Kostenschätzungen voraus.

Die genannten Zahlen von Herrn Dr. Lang (Vertrauensperson der Interessensgruppe Bürgerentscheid und Vorsitzender der FWG-Fraktion) sind daher reine Panikmache, ganz abgesehen davon, dass man sich bei der Interessensgruppe Bürgerentscheid offenbar auch mit der „Hebesatzsystematik“ wohl nicht so gut auskennt. {slider Kann man nicht in Wetzlar, Watzenborn, Linden oder Lützellinden ins Schwimmbad gehen?} Grundsätzlich stehen die genannten Bäder im Umkreis auch Bürgern von Hüttenberg offen. Wir empfehlen aber, als Beispiel, einmal zu prüfen, wann die ganz normalen Besucher (also keine Schulen oder Vereine) zum Beispiel das „Europabad“ überhaupt nutzen können.
Obwohl Wetzlar viele Millionen ins „Europabad“ investiert hat, sind nämlich die Möglichkeiten, mal eben ins Bad zu gehen, doch sehr beschränkt. Gerade unser „familiäres“ Hallenbad in Hüttenberg hat viele angezogen.
Auch kann man eben nur Hallenbäder betrachten, denn Freibäder sind nur im Sommer verfügbar.
Schließlich benötigt man zudem ein Auto, ggf. den Öffentlichen Personennahverker, um zu den genannten Bädern zu gelangen. Für viele Senioren*innen in Hüttenberg eine unüberwindbare Hürde.

{slider Wo findet das Schulschwimmen demnächst statt?} Für die älteren Kinder wird – unserer Kenntnis nach – im Wetzlarer „Europabad“ ein wegen der dortigen Auslastung sehr eingeschränkter Schwimmunterricht oder möglicherweise auch in anderen Bädern angeboten. Dies erfordert natürlich Transport hin und zurück. Diese Zeit geht vom eigentlichen Schwimmen natürlich ab, sodass nur wenig effektive Zeit „im Wasser“ verfügbar bleibt. In Hüttenberg konnte die Grundschüler*innen zum Beispiel zum Hallenbad laufen.

Für die Kinder der Grundschulen wird zur Zeit Schwimmunterricht nur eingeschränkt ermöglicht.

Wie sich die Lage unter Corona–Aspekten entwickeln wird, ist offen. Tatsache ist aber, dass die vom Hallenbad in Hüttenberg bereitgestellte Kapazität selbst unter Normalbedingungen auch nicht ansatzweise kompensiert werden kann. Wir brauchen eigene Lösungen für unsere Schulen und darüber hinaus natürlich auch für die Schwimmausbildung unserer Kinder ganz allgemein.

{slider Wo kommen die Vereine, die das Schwimmbad genutzt haben, unter (TVH, DLRG, Tauchclub)?} Die auswärtigen Vereine (z.B. Tauchclubs) konnten teilweise in anderen Bädern, vor allem im Kreis Gießen, unterkommen. Sie können, mit geringeren Kapazitäten, ihr Programm eingeschränkt aufrechterhalten.

Die DLRG Hüttenberg hingegen ist in ihrer Existenz gefährdet, da sie keine adäquaten Trainingsmöglichkeiten finden kann. Das hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Ausbildung der Mitglieder und auch das Kinderschwimmen. Die DLRG wird ihren ehrenamtlichen Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Auch der TVH und die zahlreichen Kursleiter*innen allgemein, haben zur Zeit keine Möglichkeit, ihr Programm anzubieten.

{slider Kann das alte Bad nicht saniert werden?}Am Anfang der Überlegungen sind alle von einer Modernisierung des Hallenbades ausgegangen. Im Gutachten des Deutschen Gesellschaft für das Badewesen wurde dann aber eine Modernisierung als unwirtschaftlich angesehen. Dieser Sicht hat sich die Gemeindevertretung mehrheitlich angeschlossen. Der Trägerverein ist im Übrigen derselben Auffassung.
Eine Sanierung hätte außerdem wegen der kürzeren Abschreibung (etwa 20 statt 40 Jahre) auch eine deutlich höhere Steuerbelastung zur Folge.

{slider Was sind die Aufgaben des Trägervereins und welche Auswirkungen wird der Einzeleintritt für den Verein haben?}Bisher war der Trägerverein für den Betrieb des Hallenbades zuständig. Dazu gehören insbesondere die Führung, Bezahlung und Verwaltung des Personals. Daneben war der Verein auch für alle Wartungsaufgaben, inklusive der Beschaffung der Verbrauchsmaterialien zuständig (eine Flasche Chlor kostet zum Beispiel 1100 Euro). Zusätzlich oblag dem Verein die Pflege von Sanitäranlagen und auch der Außenanlagen.
Die Gemeindeverwaltung war für Reparaturen und Neubeschaffung obsoleter Einbauten (z.B. Chloranlage, Heizung, Umwälzpumpen, etc.) verantwortlich.

Auch bei ihren originären Aufgaben hat der Trägerverein die Verwaltung unterstützt, z.B. bei der Überwachung der beteiligten Firmen und auch organisatorisch.
Wir sind der Überzeugung, dass wir neben der finanziellen Entlastung mit unserer Arbeit auch eine Vollzeitstelle in der Verwaltung ersetzen/ersetzt haben.

Im Übrigen hat der Verein die ursprünglich erwartete finanzielle Einsparung mehr als erfüllt. Das wird nicht einmal von der FWG bestritten.

Um seine Aufgaben weiter ausführen zu können, muss der Verein weiter von Mitgliedern getragen werden, die mit ihrem Jahresbeitrag ein planbares Budget ermöglichen. Das gilt vor allem für die unabweisbaren Kosten für das Personal, die Sicherheitseinrichtungen (Chlor, Wartung der relevanten Anlagen) sowie für die Beschaffung von Ausrüstungen für den Betrieb.

Der Jahresbeitrag der Vereinsmitglieder hat eine starke soziale Komponente. Denn eine Familie bezahlt im Jahr nur 160 Euro und kann unbegrenzt mit allen Mitgliedern das Bad nutzen. Das ist sozial und nicht das Gerede der Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Im Zuge der Vorbereitung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2019 hat der Verein aber auch zugesagt, den Zugang zum Bad auch per Einzeleintritt zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung soll vor einem Team, bestehend aus Funktionsträgern des Vereins und Mitgliedern des Gemeindevorstandes vorgenommen werden. So steht es auch im Beschluss der Gemeindevertretung.

{slider Was gibt es für konkrete Vorstellungen für das neue Bad in Sachen Ausstattung?}Aus Sicht des Trägervereins soll das neue Bad in etwa die gleichen Funktionen besitzen wie das alte Hallenbad. Möglicherweise kann im Zuge der Ermittlungen des Bedarfs und der Begutachtung von möglichen Lösungen noch ein Babyschwimmbecken in Erwägung gezogen werden. Auch könnte vielleicht auf der Wiese eine Saunahütte entstehen. Diese wäre zum Beispiel in Eigenleistung darstellbar. Grundsätzlich abgelehnt wird ein Bad, wie es beispielsweise das „Laguna“ in Aßlar darstellt.
Im politischen Raum ist es weitgehend Konsens, wieder ein Funktionsbad zu bauen, das dieselben Funktionen und Merkmale besitzt wie das alte.

Hinzu kommen natürlich Optimierungen im gesamten Sportzentrum, wie zum Beispiel die Zusammenführung der sanitären Anlagen oder die Optimierung der Lüftung und Heizung. Alle Synergien sollen realisiert werden. Details dazu müssen die Planungen erbringen.

{slider Welche Fördermöglichkeiten rund um einen Schwimmbadneubau gibt es?}Es gibt Fördermöglichkeiten des Bundes, die aber an hohe Hürden geknüpft sind. Darüber wird zur Zeit das Freibad „Domblick“ in Wetzlar gefördert (ca. 25% der Investsumme). Hier sind die Chancen von Hüttenberg wahrscheinlich eher gering. Aber die Verwaltung muss es trotzdem versuchen. Möglicherweise ergeben sich auch noch Fördermöglichkeiten aus anderen, übergeordneten, Töpfen. Es ist Aufgabe der Verwaltung, dies zu prüfen und zu beantragen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten.

In Hessen gibt es das Programm SWIM zur Förderung des Schwimmsportes und um dem Schwimmbadsterben zu begegnen. Hier könnte Hüttenberg maximal ca. eine Million erwarten. Die Höhe richtet sich u.a. nach dem Investitionsvolumen, und das Programm ist vor allem erst nach einer von der Gemeindevertretung verabschiedeten Planung zugänglich. Daher besteht für Planung und Förderung ein „Halt“ bis zum Ausgang des Bürgerentscheids am 1. November 2020.

Hüttenberg erhält im Übrigen einen allgemeinen Investitionszuschuss aus der Hessenkasse in Höhe von ca. 2,2 Millionen Euro. Hier soll zumindest ein Teil (unsere Vorstellung: 700.000 bis eine Million Euro)in die Finanzierung des Hallenbades einfließen.

Die beiden letzten Programme würden den Finanzbedarf der Investition (ca. 8 Millionen Euro) signifikant reduzieren helfen. Wegen der Relevanz des Bades für Hüttenberg wird das auch von einer deutlichen Mehrheit in der Bevölkerung erwartet.

{slider Bringen sich die Nachbargemeinden in die Finanzierung mit ein?}Es ist nicht zu erwarten, dass sich die umliegenden Gemeinden signifikant beteiligen. Auch die Gemeinden im Kreis Gießen nicht, obwohl sie bisher einen deutlichen Anteil an den Mitgliedern stellen. Jedoch sind indirekte Hilfen nicht unwahrscheinlich. Damit sollte aber erst mal nicht geplant werden.{/sliders}

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